Rechtzeitig vorsorgen: Betreutes Wohnen früh mitdenken.

Interview mit Susanne Okroy, Einrichtungsleitung Erlenbusch in Hamburg


Frau Okroy, mit welchem Anliegen möchten Sie Eltern erreichen?

„Eltern sollten sich so früh wie möglich mit dem zukünftigen betreuten Wohnen ihrer Kinder befassen. Nicht, weil sofort gehandelt werden muss, sondern weil Orientierung Sicherheit schafft. Viele Entscheidungen werden sonst sehr spät und unter großem Druck getroffen.“


Wann kommen Eltern typischerweise auf Sie zu?

„Meist erfolgt eine Anfrage nicht frühzeitig, sondern erst dann, wenn die Situation zu Hause kaum noch bewältigbar ist. Viele Familien stemmen die Versorgung ihres Kindes über Jahre hinweg mit großem Engagement und kommen erst spät an den Punkt, Unterstützung außerhalb des familiären Rahmens in Betracht zu ziehen.

Selten kommen Familien mit sehr jungen Kindern, weil man im Säuglingsalter noch nicht weiß, wie sich ein Kind entwickeln wird. Prognosen sind oft unzuverlässig, weil jedes Kind, das mit einer Behinderung geboren wird, wie eine Wundertüte ist - man weiß nie, wie sie sich tatsächlich entwickeln.“


Welche Angebote gibt es im Erlenbusch?

„Der Erlenbusch ist eine pädagogische Einrichtung mit Schwerpunkt auf Kinder. Wir haben 42 Plätze in fünf Kinderwohngruppen, zusätzlich Angebote für erwachsene Menschen mit Behinderungen (Teilhabe mit Assistenz) und ein spezielles Angebot für Menschen mit komplexen, mehrfachen Beeinträchtigungen.

Der Schwerpunkt liegt auf Körper- und Mehrfachbehinderungen. Erwachsene werden nur selten neu aufgenommen, meist handelt es sich um Kinder, die aus dem eigenen Kinderbereich herauswachsen.“


Gibt es Altersgrenzen bei der Aufnahme?

„Ja. Kinder über 16 Jahre nehmen wir in der Regel nicht mehr auf. Ab diesem Zeitpunkt bleiben nur zwei Jahre, um eine passende Anschlusslösung für Erwachsene zu finden. Idealerweise erfolgt der Eintritt deutlich früher. Das Wunscheintrittsalter liegt bei bis zu zwölf Jahren. Für Kinder unter sechs Jahren gibt es wenige, sehr begrenzte Plätze.“


Warum ist ein früher Einstieg so wichtig?

„Weil wir dann gezielt fördern und gleichzeitig belastende Verhaltensmuster vorbeugen können. Wenn Eltern über Jahre erschöpft sind, lassen sie verständlicherweise Dinge durchgehen. Diese Muster sind später schwer zu verändern. Hinzu kommt: Wir arbeiten in Schichten. Unser Personal ist ausgeruht, klar strukturiert. Das macht die pädagogische Arbeit verlässlich.“


Was erleben Eltern, wenn ihr Kind in einer Einrichtung lebt?

„Viele empfinden große Erleichterung, aber auch Schuldgefühle. Sie müssen nicht mehr „Ersatztherapeut*innen“ sein, sondern dürfen wieder Eltern sein. Manchmal zeigt sich dann erst, wie tragfähig die Beziehung wirklich ist. Leider ziehen sich manche Eltern zurück, was für die Kinder sehr schmerzhaft ist.“


Wie verändert sich die Situation mit der Volljährigkeit?

„Mit der Volljährigkeit ändert sich alles.

- Die elterliche Vormundschaft endet

- Eine rechtliche Betreuung muss beim Amtsgericht beantragt werden (ca. 6 Monate vorher)

- Ein Gutachten legt fest, in welchen Bereichen Unterstützung nötig ist (z. B. Medizin, Finanzen, Aufenthalt)

Die rechtliche Betreuung kann auf einzelne Bereiche begrenzt sein.“


Ihre persönliche Haltung: Sollten Eltern rechtliche Betreuer sein?

„Diese Frage erlebe ich in der Praxis oft als inneren Konflikt. Eltern sind in erster Linie Eltern und genau darin liegt manchmal die Herausforderung. Rechtliche Betreuung bedeutet, Entscheidungen konsequent am Willen und im Interesse der betroffenen Person auszurichten. Elterliche Schutzimpulse sind absolut nachvollziehbar, können aber in bestimmten Situationen mit dem Recht auf Selbstbestimmung in Spannung geraten.

Im Alltag betrifft das auch scheinbar kleine Entscheidungen wie Kleidung, Frisur oder persönliche Vorlieben. Soweit es möglich ist, sollten diese Entscheidungen bei der betroffenen Person selbst liegen. Selbstbestimmung hat Vorrang, außer dann, wenn Leib und Leben gefährdet sind.

Aus meiner Erfahrung kann es deshalb sinnvoll sein, die rechtliche Betreuung auch durch andere geeignete Personen aus dem persönlichen Umfeld zu übernehmen, zum Beispiel durch Verwandte oder nahestehende Vertrauenspersonen, sofern diese im Sinne der betroffenen Person handeln.“


Wie wird Selbstbestimmung im Alltag gefördert?

„Indem Entscheidungen dort bleiben, wo sie hingehören. Bei uns entscheiden Kinder z.B., wer ihre Bezugsbetreuung ist oder welche Wandfarbe in Aufenthaltsräumen gewählt wird. Selbstbestimmung hat immer einen individuellen Rahmen, aber sie ist ein Recht.“


Wie werden die Kosten eine Platzes geregelt?

„Für Kinder erfolgt die Finanzierung über die Eingliederungshilfe (Sozialamt).
Der Pflegesatz umfasst:

- Grundpauschale (z. B. Verpflegung)

- Investitionskosten (Gebäude, Ausstattung)

- Maßnahmenpauschale (pädagogische Betreuung)

Nach dem Übergang in ein Angebot für Erwachsene greift das Bundesteilhabegesetz: Grundsicherung und Kosten der Unterkunft werden separat beantragt, die Einrichtung erhält nur noch die Fachleistung.“


Gibt es in Hamburg ausreichend Wohnangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen?

„In Hamburg gibt es nur eine begrenzte Anzahl an Einrichtungen mit vergleichbaren Angeboten. Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich verschiedene Konzepte anzuschauen, um eine informierte Entscheidung treffen zu können.

In einigen Bereichen ist die Versorgung gut aufgestellt, in anderen stoßen Angebote jedoch an ihre Grenzen. Besonders bei Kindern und Jugendlichen mit komplexen oder herausfordernden Verhaltensweisen steigen die Anfragen deutlich. Diagnosen wie FASD oder ADHS spielen dabei eine zunehmende Rolle. Die langfristigen Auswirkungen von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft werden nach wie vor häufig unterschätzt.“


Ihr Appell an Eltern?

„Informiert euch frühzeitig. Schaut euch verschiedene Einrichtungen an. Tauscht euch mit anderen Eltern aus. Betreuung abzugeben bedeutet nicht Versagen, sondern Verantwortung. So bleibt Raum, einfach Mama oder Papa zu sein.“