"Betreuung bedeutet heute Unterstützung, nicht Entmündigung“

Familien- und Betreuungsrichterin Frau Dr. Godendorff über Vorurteile, Betreuung und warum rechtzeitige Planung so wichtig ist.

Viele Familien verbinden das Familien- oder Betreuungsgericht zunächst mit Angst, Unsicherheit oder Kontrollverlust. Doch was passiert dort eigentlich wirklich? Welche Aufgaben haben Familien- und Betreuungsgerichte? Und wie können gerichtliche Entscheidungen Familien sogar entlasten?

Darüber haben wir mit Frau Dr. Godendorff gesprochen. Sie arbeitet sowohl als Familienrichterin als auch als Betreuungsrichterin am Amtsgericht Hamburg und begleitet Familien in sehr unterschiedlichen Lebenssituationen – von Kindeswohlverfahren bis hin zur gesetzlichen Betreuung volljähriger Menschen mit (drohender) Behinderung.

Im Gespräch erklärt sie, warum Betreuung heute vor allem Unterstützung bedeutet, welche Rolle die Wünsche der Betroffenen spielen und warum Eltern sich frühzeitig vor der Volljährigkeit ihrer Kinder mit Behinderung um gesetzliche Regelungen kümmern sollten.

Vorurteile rund um das Betreuungsrecht

Ein großes Vorurteil begegne ihr immer wieder, erzählt Frau Dr. Godendorff gleich zu Beginn des Gesprächs:

„Viele Menschen denken noch immer, dass es bei einer gesetzlichen Betreuung darum geht, Menschen Rechte wegzunehmen. Das stimmt nicht.“

Die frühere Vorstellung der „Entmündigung“ sei längst überholt. Besonders durch die Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023 stünden die Wünsche und Bedürfnisse der betroffenen Menschen noch stärker im Mittelpunkt.

„Ich frage bei jeder Anhörung: Was wünschen Sie sich? Wie stellen Sie sich das vor? Danach soll sich die Betreuung ausrichten.“

Das Gericht entscheide also nicht über die Menschen hinweg, sondern suche gemeinsam mit ihnen nach Unterstützungsmöglichkeiten.

Ein Beispiel:
Möchte ein älterer Mensch lieber zu Hause wohnen bleiben, werde zunächst versucht, dies mit ambulanten Hilfen und Pflegediensten zu ermöglichen, bevor über eine Unterbringung in einem Pflegeheim nachgedacht werde.


Wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen Familiengericht und Betreuungsgericht?

“Viele Menschen werfen beide Bereiche gedanklich zusammen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um zwei unterschiedliche Abteilungen.”

Familiengericht

Das Familiengericht beschäftigt sich mit minderjährigen Kindern und familienrechtlichen Themen, zum Beispiel:

  • Kindeswohlgefährdung
  • Umgangsregelungen
  • elterliche Sorge
  • Unterbringung in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Scheidungsfolgen

Betreuungsgericht

Das Betreuungsgericht wird relevant, wenn Menschen volljährig werden und aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten benötigen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Behördenangelegenheiten
  • Gesundheitssorge
  • Vermögenssorge
  • Organisation von Hilfen oder Pflegeleistungen

Frau Dr. Godendorff arbeitet in beiden Bereichen und sieht darin große Vorteile:

„Die Zuständigkeit zwischen Familien- und Betreuungsgericht wechselt mit dem Eintritt der Volljährigkeit. Wenn ich dann Kinder später als Betreuungsrichterin wiedersehe, kenne ich den Fall oft bereits. Das schafft Vertrauen und spart Zeit.“


„Wir nehmen niemandem Rechte weg“

Ein besonders wichtiger Punkt im Gespräch:
Auch bei einer gesetzlichen Betreuung behalten Betroffene grundsätzlich ihre Rechte.

Das bedeutet beispielsweise: 

  • Sie dürfen weiterhin selbst Entscheidungen treffen.
  • Sie behalten Zugriff auf ihr Konto.
  • Sie können weiterhin selbst Anträge stellen.

Die Betreuerin oder der Betreuer unterstützt zusätzlich.

„Es geht darum, jemanden an die Hand zu bekommen.“

Nur in besonderen Ausnahmefällen könne ein sogenannter Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden, etwa dann, wenn Menschen sich selbst finanziell massiv gefährden würden. Auch dies diene ausschließlich dem Schutz der Betroffenen.


Wie läuft eine Betreuung eigentlich ab?

Gerade Eltern von Kindern mit Behinderung stehen mit dem 18. Geburtstag oft plötzlich vor vielen rechtlichen Fragen.

Denn:
Mit der Volljährigkeit endet automatisch die gesetzliche Vertretung durch die Eltern.

„Bis zum 18. Lebensjahr ändert sich gefühlt nichts und dann plötzlich rechtlich alles.“

Deshalb weist Frau Dr. Godendorff darauf hin, sich frühzeitig um eine Betreuung zu kümmern.

Ein praktischer Hinweis aus ihrer Arbeit:

Spätestens etwa neun Monate vor dem 18. Geburtstag sollte eine sogenannte Betreuungsanregung beim Betreuungsgericht eingereicht werden.

Ein einfacher schriftlicher Hinweis reicht zunächst aus, zum Beispiel:

„Unser Kind wird aufgrund seiner Behinderung eine Betreuung benötigen. Wir möchten diese Betreuung selbst übernehmen.“

Danach beginnt ein umfangreicher Prüfprozess:

  • Die Betreuungsbehörde spricht mit der Familie
  • Wünsche und Bedürfnisse werden besprochen
  • Die Eignung der vorgeschlagenen Betreuer wird geprüft
  • Es werden Berichte erstellt
  • Teilweise werden zusätzliche Gutachten eingeholt
  • Häufig wird ein Verfahrenspfleger eingesetzt
  • Das Gericht führt persönliche Gespräche und Hausbesuche durch

Erst danach wird entschieden, welche Form der Betreuung notwendig ist.


Eltern können selbst Betreuer werden

Eltern können selbst die gesetzliche Betreuung ihrer volljährigen Kinder übernehmen. Dafür erhalten sie einen Betreuerausweis, mit dem sie sich beispielsweise gegenüber:

  • Ärzten
  • Behörden
  • Banken
  • Pflegekassen

legitimieren können.

Die Betreuung wird häufig zunächst für sieben Jahre eingerichtet und anschließend erneut überprüft.

Mit der gesetzlichen Betreuung gehen allerdings auch Pflichten einher, etwa Dokumentations- und Berichtspflichten gegenüber dem Gericht.

Aufwandspauschale: Was viele Familien nicht wissen

Ein wichtiger Punkt, der häufig unbekannt ist:
Eltern, die die gesetzliche Betreuung ihrer volljährigen Kinder ehrenamtlich übernehmen, können eine jährliche Aufwandspauschale erhalten. 

Diese beträgt derzeit 450 Euro pro Jahr und dient dem Ausgleich der mit der Betreuung verbundenen Aufwendungen. Alternativ können unter bestimmten Voraussetzungen auch die tatsächlich entstandenen Aufwendungen geltend gemacht werden. 

Gerade für Familien macht dies deutlich: Mit der Volljährigkeit verändert sich nicht die Beziehung zum eigenen Kind, aber die rechtliche Situation grundlegend.


Was passiert, wenn Eltern selbst ausfallen?

Eine Frage, die viele Familien beschäftigt:
Was passiert eigentlich mit minderjährigen oder betreuungsbedürftigen Kindern, wenn den Eltern etwas zustößt?

Hierzu gibt Frau Dr. Godendorff einen praktischen Tipp:

“Handschriftliche Verfügung verfassen”

Eltern können schriftlich festhalten, wem sie ihr Kind im Ernstfall anvertrauen möchten.

Das kann handschriftlich formuliert werden, zum Beispiel:

„Falls uns etwas passiert, wünschen wir uns, dass unsere Schwester/Freunde/Tante die Betreuung unseres Kindes übernehmen.“

Diese Verfügung sollte auch der gewünschten Person vorliegen.

“Auch wenn eine solche Erklärung rechtlich nicht absolut bindend ist, werde sie in der Praxis sehr ernst genommen und bei Entscheidungen berücksichtigt.”


Die Wünsche der Betroffenen stehen im Mittelpunkt

Ein Satz zieht sich durch das gesamte Gespräch:

„Die Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen stehen im Vordergrund.“

Das gelte im Betreuungsrecht ebenso wie im Familiengericht.

Kinder würden angehört. Betroffene Erwachsene ebenfalls.
Und je älter ein Kind sei, desto stärker werde auch dessen Meinung berücksichtigt.


Kleine Erfolge, die bleiben

Besonders bewegt habe sie ein Moment, erzählt Frau Dr. Godendorff:

Ein junges Mädchen, das sie Jahre zuvor bereits als Familienrichterin kennengelernt hatte, begegnete ihr später erneut im Betreuungsgericht.

„Dieses Mädchen sagte zu mir: Ich habe gelernt, Hilfe anzunehmen.“

Für sie seien das die Momente, die zeigen, dass Unterstützung, Vertrauen und gute Betreuung tatsächlich etwas verändern können, es oft einfach ein wenig Zeit braucht.


Unser Gespräch zeigt:
Familien- und Betreuungsgerichte sollen Menschen nicht kontrollieren oder bevormunden, sondern Schutz, Unterstützung und Orientierung bieten.

Gerade Familien von Kindern mit Behinderung profitieren davon, sich frühzeitig mit rechtlichen Fragen rund um die Volljährigkeit auseinanderzusetzen.

Denn je besser vorbereitet Familien sind, desto leichter können Übergänge gestaltet und passende Unterstützungen aufgebaut werden.