
Seit 2008 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf das Persönliche Budget. Dennoch kennen es viele Familien und Betroffene nicht oder sind unsicher, was genau dahinter steckt.
Es eröffnet die Möglichkeit, Unterstützungsleistungen selbstbestimmt zu organisieren, statt ausschließlich auf klassische Sachleistungen zurückzugreifen. Je nach gewähltem Modell wird die bewilligte Leistung alsGeldleistung ausgezahlt und von der leistungsberechtigten Person eigenverantwortlich verwaltet.
Im Gespräch erklärt Ilka Martin, Sozialpädagogin, Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget e.V. und Inhaberin von ma vie Budgetassistenz, was das konkret bedeutet.
Ilka: Das Persönliche Budget ist keine zusätzliche Leistung, sondern eine andere Form der Leistungserbringung.
Menschen mit Behinderung oder stellvertretend ihre Angehörigen erhalten bewilligte Leistungen nicht als klassische Sachleistung durch einen Leistungsanbieter, der direkt mit dem zuständigen Rehabilitationsträger (z. B. Eingliederungshilfe oder Krankenkasse) abrechnet, sondern als Geldleistung. Mit diesem Budget organisieren sie ihre Unterstützung selbst.
Ziel ist mehr Flexibilität, Selbstbestimmung und individuelle Gestaltung.
Ilka: In Deutschland gibt es neun Rehabilitationsträger. Sie sind für die Bewilligung und Finanzierung der jeweiligen Leistungen zuständig, unabhängig davon, ob diese als Sachleistung oder im Rahmen eines Persönlichen Budgets erbracht werden:
1. Gesetzliche Krankenversicherung
2. Gesetzliche Rentenversicherung
3. Altersabsicherung der Landwirte
4. Soldatenentschädigung
5. Gesetzliche Unfallversicherung
6. Bundesagentur für Arbeit
7. Träger der öffentlichen Jugendhilfe
8. Träger der Eingliederungshilfe
9. Träger der sozialen Entschädigung
Treffen mehrere Leistungsansprüche zusammen, können diese in einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget gebündelt werden.
Ilka: Grundsätzlich kann jede leistungsberechtigte Person – unabhängig vom Alter, der Schwere oder Art der Behinderung – das Persönliche Budget beantragen.
Besonders relevant ist es häufig bei Doppel- oder Mehrfachbedarfen, zum Beispiel:
· Grundpflege und Eingliederungshilfe
· Intensivpflege, Grundpflege und Eingliederungshilfe
· Schulassistenz und Grundpflege
· Arbeitsassistenz und weitere Unterstützungsleistungen
In solchen Fällen sind oft mehrere Kostenträger beteiligt. Das Persönliche Budget ermöglicht, diese Leistungen zusammenzuführen und individueller zu gestalten. Gerade bei komplexen Bedarfen stoßen klassische Versorgungsstrukturen im Alltag mitunter an Grenzen.
Sachleistung, Dienstleistermodell oder Arbeitgebermodell– was bedeutet das?
Ilka: 1. Sachleistung
Der Rehabilitationsträger beauftragt einen Leistungserbringer (z. B. einen Pflegedienst oder Assistenzdienst). Dieser erbringt die Leistung und rechnet direkt mit dem Kostenträger ab.
Die leistungsberechtigte Person muss nichts selbst organisieren, hat jedoch auch weniger Einfluss auf Auswahl und Struktur der Hilfe.
Das bewilligte Budget wird an die leistungsberechtigte Person ausgezahlt. Sie beauftragt selbst einen oder mehrere Dienste und bezahlt diese.
Das bietet mehr Wahlfreiheit bei überschaubarer organisatorischer Verantwortung.
Die leistungsberechtigte Person wird selbst Arbeitgeber*in. Sie stellt eigenes Personal ein, schließt Arbeitsverträge und organisiert Dienstpläne.
Dieses Modell ermöglicht:
· hohe Flexibilität
· feste Bezugspersonen
· individuelle Aufgabenverteilung (z. B.Pflege, Assistenz und Begleitung durch dieselbe Person)
Gleichzeitig bedeutet es Verantwortung – arbeitsrechtlich, steuerrechtlich und organisatorisch. Die Erforderliche Beratung und Unterstützung bei derVerwaltung dieser Hilfeform, kann mit Beantragt werden. Viel der aufkommenden Verwaltung kann somit an sogenannte Budgetassistenzen deliriert werden. Diese werden ebenfalls aus dem Budget finanziert.
Ilka: Vereinfacht dargestellt:
1. Bedarf erkennen
2. Diagnosen, Pflegegrad und GdB (Grad derBehinderung) klären
3. Bestehende Leistungen prüfen
Mit der Feststellung von Pflegegrad, Grad der Behinderung oder bestimmten Diagnosen sind bereits zahlreiche Leistungsansprüche verbunden, etwa Leistungen der Pflegekasse.
Diese bestehenden Leistungen sollten zunächst ausgeschöpft und im Alltag erprobt werden.
Zeigt sich dennoch, dass weiterhin Betreuungs- oder Versorgungsengpässe bestehen, sollte konkret analysiert werden:
· Wo fehlt Unterstützung?
· Welche Aufgabe kann aktuell nicht abgedeckt werden?
· Welche Leistung würde das Versorgungsproblem lösen?
Auch die Zuständigkeit ist entscheidend. Je nach Ursache (angeborene Behinderung, Erkrankung, Unfall etc.) kommen unterschiedliche Rehabilitationsträger infrage.
4. Einen umfassenden Antrag stellen
Alle Bedarfe sollten gebündelt in einem Antrag formuliert werden, nicht in mehreren Einzelanträgen.
Der Antrag kann bei einem der Rehabilitationsträger eingereicht werden. Dieser ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen die Zuständigkeit zu prüfen und den Antrag gegebenenfalls weiterzuleiten.
Wichtig ist eine möglichst konkrete Beschreibung des tatsächlichen Unterstützungsbedarfs – idealerweise mit Wochen- oder Tagesübersichten, inklusive Nachtbedarfen.
Ebenfalls wichtig: Notwendige Beratungs- und Unterstützungskosten sollten ausdrücklich mit beantragt werden, damit diese Bestandteil des Budgets sein können.
Es folgen:
· Bedarfsermittlung
· Gespräche mit dem zuständigen Träger
· Erstellung eines Teilhabeplans
· Entscheidung über Art und Höhe des Budgets
Ilka: Ob Einkommen oder Vermögen berücksichtigt werden, hängt von der zugrundeliegenden Leistung ab, nicht vom Persönlichen Budget selbst.
Einige Leistungen sind nicht einkommens- oder vermögensabhängig, zum Beispiel:
· Schulassistenz
· Leistungen der Kranken- und Pflegekasse
· Leistungen der Unfallversicherung
· Arbeitsassistenz
Andere Leistungen, insbesondere bestimmte Leistungen der Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege, unterliegen Einkommens- und Vermögensprüfungen.
Bei Teilhabeleistungen wird in der Regel das Bruttoeinkommen des Vorvorjahres zugrunde gelegt. Als Nachweis genügt meist der Einkommensteuerbescheid. Eine umfassende Sozialhilfeprüfung findet dabei nicht statt.
Liegt das Einkommen über der maßgeblichen Grenze, bleibt die Leistungsberechtigung bestehen. Es ist jedoch ein Eigenanteil zu zahlen. Dieser beträgt in der Regel 2 % des übersteigenden monatlichen Einkommens.
Zum Vermögen zählen grundsätzlich alle verwertbaren Vermögenswerte, etwa Sparguthaben, Wertpapiere oder nicht selbstbewohnte Immobilien.
Für Teilhabeleistungen gelten besondere Freibeträge (aktuell 150 % der jährlichen Bezugsgröße der gesetzlichen Rentenversicherung). Bestimmtes Vermögen ist geschützt, etwa selbstbewohntes Wohneigentum oder angemessene Altersvorsorge.
Liegt das verwertbare Vermögen oberhalb der Freibeträge, muss es grundsätzlich zunächst eingesetzt werden.
Ilka: Die rechtliche Grundlage ist bundesweit einheitlich geregelt. Die praktische Umsetzung erfolgt jedoch föderal.
Dadurch können:
· Bearbeitungszeiten variieren
· Verfahren komplex sein
· Zuständigkeiten unterschiedlich gehandhabt werden
Nicht überall bestehen bereits umfangreiche Erfahrungen mit dieser Leistungsform.
Wichtig zu wissen: sollte ein Verfahren ins Stocken geraten, ist es legitim, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen oder den Rechtsweg zu prüfen. Gerichtliche Entscheidungen schaffen häufig Klarheit und einen rechtlich sicheren Rahmen für alle Beteiligten.
Inder Regel besteht mit dem zuständigen Rehabilitationsträger eine langfristige Zusammenarbeit. Umso wichtiger ist es, Konflikte möglichst konstruktiv zu begleiten und alternative Entscheidungswege rechtzeitig zu prüfen. Rechtsberatende Berufe können hierbei unterstützen und helfen, tragfähige Lösungen im rechtlichen Rahmen zu entwickeln.
Ilka: Insbesondere im Arbeitgebermodell übernimmt die leistungsberechtigte Person Verantwortung, die der Führung eines kleinen Betriebs ähnelt.
Dazu gehören unter anderem:
· Personalkostenplanung
· arbeitsrechtliche Grundlagen
· sozialversicherungsrechtliche Fragen
· Lohnabrechnung
Kaum jemand startet mit diesem Wissen. Professionelle Berater*innen können hier unterstützen und diese Unterstützung kann Bestandteil der Leistung sein.
Auch im Dienstleistermodell ist fachliche Begleitung häufig hilfreich.
Ilka: Mit dem 18. Lebensjahr ändern sich Zuständigkeiten in der Finanzierung.
Rechtzeitig geklärt werden sollten:
· Wer übernimmt die rechtliche Betreuung?
· Wer darf Anträge stellen (Vollmachten)?
· Wer verfügt über das Budgetkonto?
· Wer übernimmt die Budgetführung?
Ohne entsprechende Regelungen können beispielsweise Gehälter nicht ausgezahlt werden. Eine frühzeitige Vorbereitung, idealerweise mindestens 9 Monate vor Volljährigkeit, ist empfehlenswert.
Ilka: Flexibilität, Selbstbestimmung und Teilhabe stehen für mich ganz oben. Aus meiner Sicht gibt es kein anderes Modell, das diese individuelle Gestaltung so flexibel ermöglicht.
Ein Persönliches Budget erlaubt es, Unterstützung passgenau an die eigene Lebenssituation anzupassen. Ein Jahresbudget kann beispielsweise saisonale Schwankungen berücksichtigen, wenn in bestimmten Zeiten mehr Unterstützung benötigt wird als in anderen. Arbeitszeiten lassen sich familiengerecht gestalten und Hilfen individuell zuschneiden.
Ein weiterer zentraler Vorteil ist die Möglichkeit, Kontinuität in der Betreuung zu schaffen. Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf profitieren besonders davon, nicht ständig wechselnden Personen zu begegnen, sondern möglichst eine konstante Bezugsperson oder ein kleines Team an ihrer Seite zu haben.
Das schafft: Stabilität, Sicherheit, Vertrauen, verlässliche Abläufe, flexible und unbürokratische Einflussnahme auf besondere Situationen (Bedarfsänderungen, notwendige Schulungen, Fortbildungen).
Beziehungsarbeit ist, wie bei allen Kindern, zentral für Entwicklung und emotionale Sicherheit.
Gerade im Arbeitgebermodell des Persönlichen Budgets betreut eine Assistenzkraft häufig nur eine Person. Dadurch entstehen:
· weniger Personalwechsel
· stärkere persönliche Bindung
· abgestimmte Unterstützung aus einer Hand
Pflege, Assistenz und Alltagsbegleitung können so miteinander verbunden und aufeinander abgestimmt werden.
Für wen ist es weniger geeignet?
Ilka: Für Menschen, die keine Entscheidungen treffen möchten.
Familien oder Betroffene sollten sich fragen:
· Möchte ich selbst gestalten?
· Möchte ich Verantwortung übernehmen?
· Fühle ich mich in der Rolle als Arbeitgeber*in wohl?
Das Persönliche Budget ist eine Wahlmöglichkeit, kein Zwang.
Ilka Martin kennt das Persönliche Budget nicht nur beruflich, sondern auch aus eigener Erfahrung als Mutter eines Kindes mit hohem Unterstützungsbedarf.
Ilka: Für mich hat diese Leistungsform unser Leben gerettet.
Sie hat uns ermöglicht, unseren Familienalltag neu zu strukturieren, Pausen einzubauen, Eltern, statt nur Versorger zu sein, Arbeiten zu gehen und auch selbst der Isolation als pflegende Angehörige zu entkommen, indem wir verlässlich Arbeiten können, Freunde treffen und jetzt, wo die Kinder älter sind, auch Auszeiten aus der Pflege nehmen können.
Trotz schwerer Beeinträchtigung unseres Sohnes konnten wir Stabilität schaffen – für unseren leistungsberechtigten Sohn, uns als Eltern und Paar und auch für unsere gesunde Tochter.
Und unser Sohn hat, trotz hohem Unterstützungsbedarf, das Recht „elternfreie Zeit“ zu verbringen, erwachsen zu werden und sich zu lösen. Selbstbestimmt und unabhängig von unseren (sonst) aufgebrauchten Kräften sein Leben zu Leben und seine Freizeit zu gestalten.
Ich teile unsere Geschichte, um zu zeigen: Teilhabe kann gelingen. Und Familie kann funktionieren, auch unter besonderen Voraussetzungen.