
Wenn es um Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung geht, denken viele zuerst an den blauen Behinderten-Parkausweis.
Was weniger bekannt ist: Es gibt insgesamt drei verschiedene Parkausweise, die nicht überall gleich gelten, aber im Alltag mehr Flexibilität ermöglichen können.
🔵 Der blaue Parkausweis
• gilt bundesweit und europaweit
• berechtigt u. a. zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen
• wird nur bei sehr engen Voraussetzungen bewilligt (z. B. außergewöhnliche Gehbehinderung)
🟠 Der orangefarbene Parkausweis
(offiziell: bundesweite Parkerleichterung ohne EU-Symbol)
• gilt bundesweit in Deutschland
• auch in Hamburg gültig
• bietet u. a. folgende Erleichterungen:
- Parken im eingeschränkten Halteverbot
- verlängertes Parken mit Parkscheibe oder Parkschein
- nicht berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen
Der orangefarbene Parkausweis kann den Alltag deutlich erleichtern, insbesondere dann, wenn kein blauer Parkausweis bewilligt wird.
🟡 Der gelbe Parkausweis
• gilt nur in einzelnen Bundesländern:
- Schleswig-Holstein
- Mecklenburg-Vorpommern
- Rheinland-Pfalz
• nicht gültig in Hamburg
• bietet ähnliche Parkerleichterungen wie der orangefarbene Parkausweis, ist jedoch landesrechtlich geregelt
Wichtig: Die genauen Parkerleichterungen sind landesabhängig. Informiert euch daher immer bei der zuständigen Behörde – je nachdem, wo ihr wohnt oder unterwegs seid.