Behinderten-Parkausweise: Blau, Orange und Gelb im Überblick

Wenn es um Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung geht, denken viele zuerst an den blauen Behinderten-Parkausweis.

Was weniger bekannt ist: Es gibt insgesamt drei verschiedene Parkausweise, die nicht überall gleich gelten, aber im Alltag mehr Flexibilität ermöglichen können.

🔵 Der blaue Parkausweis

• gilt bundesweit und europaweit

• berechtigt u. a. zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen

• wird nur bei sehr engen Voraussetzungen bewilligt (z. B. außergewöhnliche Gehbehinderung)

🟠 Der orangefarbene Parkausweis

(offiziell: bundesweite Parkerleichterung ohne EU-Symbol)

• gilt bundesweit in Deutschland

• auch in Hamburg gültig

• bietet u. a. folgende Erleichterungen:

- Parken im eingeschränkten Halteverbot

- verlängertes Parken mit Parkscheibe oder Parkschein

- nicht berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen

Der orangefarbene Parkausweis kann den Alltag deutlich erleichtern, insbesondere dann, wenn kein blauer Parkausweis bewilligt wird.

🟡 Der gelbe Parkausweis

• gilt nur in einzelnen Bundesländern:

- Schleswig-Holstein

- Mecklenburg-Vorpommern

- Rheinland-Pfalz

• nicht gültig in Hamburg

• bietet ähnliche Parkerleichterungen wie der orangefarbene Parkausweis, ist jedoch landesrechtlich geregelt

Wichtig: Die genauen Parkerleichterungen sind landesabhängig. Informiert euch daher immer bei der zuständigen Behörde – je nachdem, wo ihr wohnt oder unterwegs seid.